Allgemeine Geschäftsbedingungen PKV & Beihilfe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Patientin, lieber Patient,

für Terminvereinbarungen rufen Sie unter 069/ 830 430 69 an

oder schreiben uns eine E-Mail an info@physiotherapie-he-frankfurt.de.

Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade

in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.

Wir rufen Sie umgehend zurück.

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Ihren Terminplaner
  • ein großes Handtuch

Bitte kommen Sie für einen optimalen Ablauf rechtzeitig zu ihren Behandlungen.

Ein verzögerter Beginn wird aufgrund des engen Zeitplanes nicht nachgeholt.

Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine für die Terminkonstanz frühestmöglich.

 

Terminabsagen

Wir bitten Sie um eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Termin.

Zu spät abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt, Ihr Anspruch wird nicht verringert.

 

Honorarvereinbarung

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

Die Begleichung des Rechnungsbetrages hat, unabhängig des Zeitpunktes der Erstattung Ihrer Kasse, umgehend zu erfolgen.

 

Preise für Privatpatienten

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.

Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen bis 2,3%. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen nur 1,4-1,8%.

 

Rezeptprüfung

Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt mit Unterschrift und Stempel geändert werden.

 

Rezept vergessen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie ohne Rezept nur auf Selbstzahler Rechnung behandeln können und Sie den ersten Termin privat und sofort bezahlen müssen.

Wenn Sie zum zweiten Termin das Rezept dabeihaben, gilt dieser als erster Termin auf dem Rezept.

 

Zusatzleistungen

Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

 

Diese AGB müssen Sie bei Ihrem ersten Termin in unserer Praxis mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

 

Vielen Dank für Ihr Vertrauen

S. Heinz & M. Elgamal