„Qualität hat ihren Preis“
Das gilt auch für unsere Arbeit am Patienten*.
Die allgemeinen Kosten sind in den letzten Jahren für Alle gestiegen und auch wir müssen unsere Praxen wirtschaftlich und nachhaltig betreiben. Unsere Mitarbeiter* werden im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch bezahlt, um ihre Arbeit fair und leistungsgerecht zu entlohnen.
Alle unsere Behandlungsleistungen werden selbstverständlich zu den GKV Sätzen mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Gleiches gilt für BG und DGUV. Beihilfeberechtigte werden zu den gültigen beihilfefähigen Höchstsätzen abgerechnet.
Selbstzahler* und PKV Patienten* werden in unseren Praxen mit dem Faktor 1,5 der aktuell gültigen GKV Sätze behandelt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund ihres Versicherungsvertrages zu Abweichungen oder Absetzungen bei den Erstattungen ihrer privaten Krankenversicherung kommen kann. Eine Reduzierung des Honorars ist grundsätzlich nicht möglich. Die in der Honorarvereinbarung mit Ihnen vereinbarten Behandlungspreise behalten ihre Gültigkeit.
Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, sprechen Sie bitte Herrn Heinz oder Herrn Elgamal gerne an.